Bankwesen und Finanzen

Mit unseren auf das Bank- und Finanzrecht spezialisierten Anwälten beraten wir Institutionen, die in vielen Bereichen des Sektors tätig sind, in allen Arten von bank- und finanzrechtlichen Verfahren.

Wir leisten operative Unterstützung bei der Organisation des Rechtsverkehrs mit dem Bankenverband, der BDDK (dt. Behörde für Bankenregulierung und -aufsicht) und dem TMSF (dt. Einlagenversicherungsfonds für Spareinlagen), der Organisation von Rechtsgeschäften, die in die Zuständigkeit des SPK (dt. Ausschuss für Kapitalmärkte) fallen, Leasing, Factoring und dem Verkauf von Forderungen an Staatsfonds.

Wir beraten bei der Vorbereitung von Kreditverträgen, bei Vorverhandlungen, bei der Vorbereitung von Bankdienstleistungsverträgen und begleiten die aus diesen Verträgen resultierenden Rechtsverfahren.