Internationales Handelsrecht

  • Im Rahmen des internationalen Handels beraten wir bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Vertriebs-, Vertretungs- und Franchiseverträgen, im Verbraucherrecht, bei der Zollabwicklung, bei der Dokumentation von Garantieleistungen, bei der Umstrukturierung und beim Management internationaler Handelsaktivitäten, einschließlich des Kundendienstes.
  • Im internationalen Handel ist die Schiedsgerichtsbarkeit das Mittel der Wahl zur Beilegung von Streitigkeiten. Das Schiedsverfahren ist ein Rechtsbehelf, der von einem unabhängigen Schiedsrichter durchgeführt wird und völlig freiwillig ist. Mit einer vor oder nach der Streitigkeit abzuschließenden Schiedsvereinbarung wird sie für die Parteien verbindlich.
  • Unsere Kanzlei, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Beilegung von Streitigkeiten aus dem Handel mit europäischen und überseeischen Ländern verfügt, steht ihren Mandanten in diesem Zusammenhang mit ihrer Beherrschung der englischen und deutschen Sprache zur Seite.